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Kister & Kister

Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Genthin

Rechtsanwalt Bodo Kister
Rechtsanwalt Bodo Kister
Rechtsanwältin Juliane Kister
Rechtsanwältin Juliane Kister

Herzlich Willkommen!

Wir sind die Kanzlei Kister & Kister aus 39307 Genthin. Unser Büro arbeitet vorwiegend regional in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

Die Mandanten sind überwiegend private und mittelständische Auftraggeber, die von uns beraten und vertreten werden. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten in einem erforderlichen oder unvermeidbaren Rechtsstreit vor Gericht.

Unsere Aufgabe sehen wir allerdings insbesondere darin, im Interesse unserer Mandanten präventiv tätig zu werden, sie zu beraten und sich anbahnende Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld außergerichtlich und einvernehmlich zu klären.

Unser Ziel ist es, unseren Mandanten eine persönliche, vertrauensvolle und kompetente Rechtsberatung zur Verfügung zu stellen.

Aktuell

Unterhalt 2021 angepasst

Für die Zeit ab 01.01.2021 sind die Unterhaltsbeträge für Kinder erneut angepasst und wegen der Erhöhung des Kindergeldes neu berechnet worden.
;Der Mindestunterhalt beträgt nun für Kinder
von 0 bis 5 Jahren      283,50 €
von 6 bis 11 Jahren       341,50 €
ab 12 Jahre                  418,50 €
für volljährige privilegierte Kinder   345 €.

Die Selbstbehaltssätze für Unterhaltspflichtige haben sich nicht geändert.

Lesen Sie weiter unter unserer Rubrik
Service/Rechtstipps/Unterhalt.

Neuer Unterhalt 2020

Zum 01.01.2020 ist der Kindesunterhalt und der Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen erneut angepasst worden. Der Mindestunterhalt beträgt nun für Kinder von:
0 bis 5 Jahren  267 €
6 bis 11 Jahren  322 €
ab 12 Jahren     395 €
für previlegierte vollj.Kinder  326 €

Daneben ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber minderj. Kindern auf
1160 € für Erwerbstätige und
960 € für Nichterwerbstätige erhöht worden.

Lesen Sie weiter in unserer Rubrik Service/Unterhalt

 

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