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Neue Unterhaltsbeträge ab 01.01.2016

Ab 01.01.2016 haben sich die Unterhaltsbeträge des Mindestunterhaltes nochmals verändert, auch unter Berücksichtigung der Erhöhung des staatlichen Kindergeldes. Sie betragen nun für Kinder

bis zu 5 Jahren           240 €,

von 6 bis 11 Jahren    289 €,

ab 12 Jahre                  355 €

für die minderjährigen Kinder.

Für die volljährigen Kinder in Studium oder Ausbildung ist der Grundbedarf von bisher 670 € auf 735 € erhöht worden.Darin sind Unterkunfts- und Heizkosten von monatl. 300 € enthalten.
Lesen Sie mehr in unserem Servicebereich Unterhalt.

 

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