Aktuell - Erben und Vererben
Mit Wirkung für alle Erbfälle ab 01.01.2010 hat der Bundestag eine Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft gesetzt.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen folgende Regelungen:
Wir sind die Kanzlei Kister & Kister aus 39307 Genthin. Unser Büro arbeitet vorwiegend regional in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Die Mandanten sind überwiegend private und mittelständische Auftraggeber, die von uns beraten und vertreten werden. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten in einem erforderlichen oder unvermeidbaren Rechtsstreit vor Gericht.
Unsere Aufgabe sehen wir allerdings insbesondere darin, im Interesse unserer Mandanten präventiv tätig zu werden, sie zu beraten und sich anbahnende Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld außergerichtlich und einvernehmlich zu klären.
Unser Ziel ist es, unseren Mandanten eine persönliche, vertrauensvolle und kompetente Rechtsberatung zur Verfügung zu stellen.
Mit Wirkung für alle Erbfälle ab 01.01.2010 hat der Bundestag eine Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft gesetzt.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen folgende Regelungen:
Kanzlei Kister & Kister
Rechtsanwälte
Bahnhofstr. 6
39307 Genthin
E-Mail: kanzlei@kanzleikister.de
Tel.: 03933 / 803138
Fax: 03933 / 3216
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.