Wir sind die Kanzlei Kister & Kister aus 39307 Genthin. Unser Büro arbeitet vorwiegend regional in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Die Mandanten sind überwiegend private und mittelständische Auftraggeber, die von uns beraten und vertreten werden. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten in einem erforderlichen oder unvermeidbaren Rechtsstreit vor Gericht.
Unsere Aufgabe sehen wir allerdings insbesondere darin, im Interesse unserer Mandanten präventiv tätig zu werden, sie zu beraten und sich anbahnende Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld außergerichtlich und einvernehmlich zu klären.
Unser Ziel ist es, unseren Mandanten eine persönliche, vertrauensvolle und kompetente Rechtsberatung zur Verfügung zu stellen.
Die Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder sind mit Wirkung ab 01.01.2019 erneut den Lebenshaltungskosten angepasst worden.Nach Abstimmung zwischen den Oberlandesgerichten weist nun die Düsseldorfer Tabelle für 01.01.-30.06.2019 folgende Mindestunterhaltsbeträge aus:
0-5 Jahre 257 €
6-11 Jahre 309 €
ab 12 Jahre 379 €
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir mit Rücksicht auf unseren Ruhestand nicht mehr jederzeit erreichbar sind.
Soweit Sie uns telefonisch nicht erreichen, können Sie gern per Mail (kanzlei@kanzleikister.de) Kontakt zu uns aufnehmen. Wir rufen dann sobald als möglich zurück.