Wir sind die Kanzlei Kister & Kister aus 39307 Genthin. Unser Büro arbeitet vorwiegend regional in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Die Mandanten sind überwiegend private und mittelständische Auftraggeber, die von uns beraten und vertreten werden. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten in einem erforderlichen oder unvermeidbaren Rechtsstreit vor Gericht.
Unsere Aufgabe sehen wir allerdings insbesondere darin, im Interesse unserer Mandanten präventiv tätig zu werden, sie zu beraten und sich anbahnende Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld außergerichtlich und einvernehmlich zu klären.
Unser Ziel ist es, unseren Mandanten eine persönliche, vertrauensvolle und kompetente Rechtsberatung zur Verfügung zu stellen.
Im Juli 2015 ist der für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder maßgebliche steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend ab 01.01.2015 erhöht worden. Dies führt zu einer Erhöhung des Kindergeldes und des Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder.
Seit dem 16.08.2012 ist mit Europäischen Erbrechtverordnung (EU-ErbVO) eine Regelung in kraft, die ab dem 17.08.2015 ihre Wirkung entfaltet.
Bisher ist für die Regelung der Erbfolge und des Nachlasses eines Verstorbenen grundsätzlich auf das nationale Recht des Staates abgestellt worden, dem der Erblasser angehörte, auch wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist; für Grundbesitz und Vermögen im Ausland konnten andere Regelungen gelten.