Wir sind die Kanzlei Kister & Kister aus 39307 Genthin. Unser Büro arbeitet vorwiegend regional in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Die Mandanten sind überwiegend private und mittelständische Auftraggeber, die von uns beraten und vertreten werden. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten in einem erforderlichen oder unvermeidbaren Rechtsstreit vor Gericht.
Unsere Aufgabe sehen wir allerdings insbesondere darin, im Interesse unserer Mandanten präventiv tätig zu werden, sie zu beraten und sich anbahnende Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld außergerichtlich und einvernehmlich zu klären.
Unser Ziel ist es, unseren Mandanten eine persönliche, vertrauensvolle und kompetente Rechtsberatung zur Verfügung zu stellen.
Mit Wirkung ab 01.01.2017 hat die Bundesregierung den Mindestunterhalt und das Kindergeld für minderjährige Kinder neu festgesetzt. Inder Folge sind auch die Unterhaltstabellen angepasst worden. Für die Kinder ist danach mindestens
0 bis 5 Jahre 246 €
6 bis 11 Jahre 297 €
ab 12 Jahre 364 €
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Ab 01.01.2016 haben sich die Unterhaltsbeträge des Mindestunterhaltes nochmals verändert, auch unter Berücksichtigung der Erhöhung des staatlichen Kindergeldes. Sie betragen nun für Kinder
bis zu 5 Jahren 240 €,
von 6 bis 11 Jahren 289 €,
ab 12 Jahre 355 €
für die minderjährigen Kinder.
Für die volljährigen Kinder in Studium oder Ausbildung ist der Grundbedarf von bisher 670 € auf 735 € erhöht worden.Darin sind Unterkunfts- und Heizkosten von monatl. 300 € enthalten. Lesen Sie mehr in unserem Servicebereich Unterhalt.