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Aktuell

Unterhalt ab 01.01.2017

Mit Wirkung ab 01.01.2017 hat die Bundesregierung den Mindestunterhalt und das Kindergeld für minderjährige Kinder neu festgesetzt. Inder Folge sind auch die Unterhaltstabellen angepasst worden. Für die Kinder ist danach mindestens

0 bis 5 Jahre         246 €

6 bis 11 Jahre       297 €

ab 12 Jahre           364 €

Lesen Sie weitere Informationen unter unserer Rubrik

Service-Unterhalt

Neue Unterhaltsbeträge ab 01.01.2016

Ab 01.01.2016 haben sich die Unterhaltsbeträge des Mindestunterhaltes nochmals verändert, auch unter Berücksichtigung der Erhöhung des staatlichen Kindergeldes. Sie betragen nun für Kinder

bis zu 5 Jahren           240 €,

von 6 bis 11 Jahren    289 €,

ab 12 Jahre                  355 €

für die minderjährigen Kinder.

Für die volljährigen Kinder in Studium oder Ausbildung ist der Grundbedarf von bisher 670 € auf 735 € erhöht worden.Darin sind Unterkunfts- und Heizkosten von monatl. 300 € enthalten.
Lesen Sie mehr in unserem Servicebereich Unterhalt.

 

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