Mindestunterhalt für Kinder ab 01.08.2015
Im Juli 2015 ist der für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder maßgebliche steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend ab 01.01.2015 erhöht worden. Dies führt zu einer Erhöhung des Kindergeldes und des Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder.